Das sind die Künstler-Stipendiaten 2018

Fünf Frauen und ein Mann sitzen an einem großen Konferenztisch. Der Tisch ist voller Unterlagen und Ordner.
Die Kunstkommission entscheidet jedes Frühjahr über aktuelle Stipendien des Landes.

Einmal im Jahr vergibt das Kultusministerium Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien an Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik und Literatur. In diesem Jahr profitieren davon 16 Frauen und Männer.

Für wen hat sich die Kulturkommission entschieden?

Arbeitsstipendien (zum Überblick hier klicken)

  • Gregor Sander, Literatur, 5.000 Euro
  • Roland Rocholl, Musik, 5.000 Euro
  • Gudrun Poetzsch, Bildende Kunst, 5.000 Euro
  • Daniel Nitsch, Musik, 5.000 Euro
  • Josefine Schönbrodt, Darstellende Kunst, 5.000 Euro
  • Jörg Ulrich Krah, Musik, 5.000 Euro
  • Antje Wagner, Literatur, 5.000 Euro
  • Barbara Wetzel, Bildende Kunst, 5.000 Euro
  • Dana Jeschke, Bildende Kunst, 5.000 Euro

Reisestipendien

  • Mareike Timm, Bildende Kunst, Alaska/Kanda, 3.000 Euro
  • Grit Sauerborn, Bildende Kunst, Island, 1.800 Euro

Aufenthaltsstipendien

  • Alexa Karina Schöne, Literatur, Schloss Wiepersdorf, 3.000 Euro
  • Ramona Seyfahrt, Bildende Kunst, Schleswig-Holstein-Haus Rostock, 3.000 Euro
  • Katrin Sobotha-Heidelk, Literatur, Künstlerhaus Lukas Kaliningrad
  • Susanne Gabler, Bildende Kunst, Künstlerhaus Lukas, Island
  • Katrin Herrmann, Bildende Kunst, Künstlerhaus Lukas, Malmö

Wer konnte sich bewerben?

Künstler, die ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und in den Bereichen Bildende Kunst, Musik und Literatur tätig sind. „Die Künstlerstipendien des Landes schaffen Freiraum. Freiraum, den die Künstler nutzen können, um sich ganz ihrer Kunst, der Musik oder der Literatur zu widmen“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse.

Wie hoch ist die Unterstützung? 

In diesem Jahr standen insgesamt 60.000 Euro für Künstlerstipendien zur Verfügung. Eine Kunstkommission entscheidet, welche Künstler mit welcher Summe gefördert werden. Bei einem Arbeitsstipendium beträgt die Unterstützung maximal 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium bis zu 3.000 Euro je Projekt. Bei einem Aufenthaltsstipendium ist eine monatliche Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro möglich. Die Stipendiaten werden für drei Monate entsendet. Die Stipendien des Künstlerhaues Lukas werden über die Landesförderung des Künstlerhauses finanziert.

Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien und wie läuft das eigentlich ab?

In der Jury sitzen Experten aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik und Literatur darunter Vertreter des Staatlichen Museums Schwerin, der Kunstsammlung sowie des Literaturzentrums in Neubrandenburg, des Hinstorff Verlages und Komponisten.

Die Bewerbungen der Stipendiaten liegen jedem Jurymitglied vor. Diese werden gesichtet und in einer gemeinsamen Sitzung der Kunstkommission besprochen. In mehreren Auswahlrunden erfolgt dann die Vergabe der Stipendien. Mehr über das Verfahren, die Voraussetzungen und die Bewerbungsunterlagen gibt es auf der Seite des  Kultusministeriums.