Land fördert Künstlerinnen und Künstler

Das Land vergibt Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum 15. Januar eines jeden Jahres im Kulturministerium in Schwerin eingehen.

Die Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Das Land unterstützt Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr bisheriges Schaffen ausgewiesen haben.

Die Stipendien werden in einem Bewerbungsverfahren vergeben. Bei einem Aufenthaltsstipendium erhalten die Künstlerinnen und Künstler beispielsweise eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt. 

Vor einem grauen Hintergrund befindet sich ein dicker, pinkfarbener Pinselstrich. Darauf steht "Landespolitik".
Vor einem grauen Hintergrund befindet sich ein dicker, pinkfarbener Pinselstrich. Darauf steht "Netzwerke, Projekte und Termine".
Vor einem grauen Hintergrund befindet sich ein dicker, pinkfarbener Pinselstrich. Darauf steht "Wettbewerbe und Preise".
Vor einem grauen Hintergrund befindet sich ein dicker, pinkfarbener Pinselstrich. Darauf steht "Kulturelle Kinder- und Jugendbeteiligung".