Förderung für digitale Kulturangebote

Sie sind Kulturanbieter und planen, sich digital zu engagieren? Dann könnte das unter Umständen von Bund und Ländern finanziell unterstützt werden. Angesprochen sind vor allem kleinere Kultureinrichtungen und kulturelle Träger. 

Um welches Förderprogramm geht es? 

Um das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN. Es unterstützt insbesondere kleinere Kultureinrichtungen und Projektträger dabei, einen digitalen Austausch mit dem Publikum aufzubauen.

Wer kann eine Förderung beantragen? 

Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche – auch ehrenamtlich geführte – kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Auch Projektträger wie freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen oder musikalische Ensembles können sich bewerben. 

Was wird gefördert? 

Es gibt verschiedene Fördermodule. Dazu gehören zum Beispiel qualifizierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Content-Produktion, die Anschaffung von Technik oder der Aufbau von institutionellen Kooperationen. 

Wie hoch ist die Förderung?

Das Fördervolumen beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Maßnahme und Einrichtung bzw. Projektträger.

Wo gibt es die Förderanträge? 

Das Antragsverfahren erfolgt online unter www.kulturgemeinschaften.de.

Bis wann kann man sich bewerben? 

Bis zum 1. November 2021 (Mitternacht). 

Bis wann müssen die Projekte umgesetzt werden?

Die zur Verfügung gestellten Mittel müssen bis zum 31.12.2022 verbraucht werden.

Woher kommen die Gelder für das Programm?

Der Bund finanziert das Programm mit zehn Millionen Euro aus dem Zukunftspaket „Neustart Kultur“. Die Ländergemeinschaft gibt eine Million Euro dazu. Verwaltung und Umsetzung des Programms sind bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelt. 

Wo gibt es weitere Informationen zur Förderung?

Detaillierte Infos zur Zielgruppen, zu den Fördergrundsätzen und zur Bewerbung gibt es unter www.kulturgemeinschaften.de.