27.08.2024

Teilhabe und Inklusion: Jetzt Anträge stellen!

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Bis 30. September können Anträge zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Teilhabe im Kulturbereich gestellt werden. Die Förderung beträgt 1.000 bis 5.000 Euro, insgesamt stellt das Land 100.000 Euro zur Verfügung. Hier die Infos zur Förderung und zur neuen Fach- und Beratungsstelle für Diversität und Inklusion MV.

Welche Projekte werden unterstützt?

Förderfähig sind Vorhaben zur Verbesserung von Barrierefreiheit und/oder Teilhabe im Kulturbereich in Mecklenburg-Vorpommern. Verbesserungen in der Teilhabe können durch publikums-, programm- und personalwirksame Maßnahmen sowie Investitionen für Teilhabegerechtigkeit umgesetzt werden.

Beispiele

Förderfähig sind:

  • Kosten, die bei Übertiteln, Untertiteln, Audiodeskription, Braille, Schriftdolmetschung, C-Pens, Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache in Kulturprojekten entstehen
  • Barrierefreie Beschilderungen in Kunst- und Kultureinrichtungen
  • Fortbildungsausgaben zur Sensibilisierung für Belange von Menschen mit Behinderungen und Diskriminierung
  • Personal- und Honorarkosten für Assistenzen, inklusive Kulturbegleiter/innen, beratenden Selbstvertretungen bei Mitgestaltungsprozessen
  • Transportkosten für Kulturschaffende mit Behinderungen sowie  Abhol- und Begleitservice für Publikum mit Behinderungen
  • Investitionen in inklusive Medien, z.B. mit großer Schrift, multilingual, Intersektion von Schriftsprachen und Audiospuren, mit audiovisueller Verknüpfung für Deutsche Gebärdensprache

Weitere Beispiele für förderfähige Projekte gibt es in den FAQs auf der Webseite der Fachstelle kulturinklusiv-mv.de/faq/.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die Kultur- und Teilhabe-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Dazu zählen insbesondere Kultureinrichtungen und Kulturschaffende (Privatpersonen) sowie öffentliche und private Institutionen, die gemeinsam mit Kultureinrichtungen oder Kulturschaffenden kulturelle Projekte durchführen.

Wo kann man Anträge stellen?

Die Beantragung erfolgt ausschließlich digital über das Antragsportal der Kultur Land MV, das auch über die Webseite der Fachstelle unter kulturinklusiv-mv.de aufrufbar ist.

Die Idee hinter dem Fonds

„An Kunst und Kultur müssen alle teilhaben können. Dafür gilt es, Barrieren abzubauen – sowohl wenn es darum geht, an Kulturveranstaltungen teilzunehmen als auch beim Mitmachen in Projekten und Initiativen. Hier gibt es noch viel zu tun im Kunst- und Kulturbetrieb. Deshalb haben wir den Teilhabefonds aufgelegt“, so Kulturministerin Bettina Martin. „Mit der Fach- und Beratungsstelle und dem Teilhabefonds haben wir eine Möglichkeit geschaffen, die richtigen Maßnahmen für jeden Kulturbereich, jede Einrichtung oder Veranstaltung herauszufinden und diese zu fördern. Die Kultur Land MV gGmbH ist dafür ein kompetenter Ansprechpartner für Kulturschaffende mit einem umfangreichen Angebot an Beratung und Hilfestellungen.“

Fach- und Beratungsstelle

Die Fach- und Beratungsstelle für Diversität und Inklusion MV ist am 9. Juli 2024 durch Kulturministerin Bettina Martin und Kultur Land MV in Rostock gemeinsam mit einem Bericht zum Thema Inklusion in der Kultur vorgestellt worden. Hier die Infos. 

Kompakt

Das Land MV unterstützt Kulturträger bei der Verbesserung von Barrierefreiheit und Teilhabe im Kulturbereich mit Beträgen von 1.000 bis zu 5.000 Euro pro Antragsteller. Insgesamt stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung. Anträge können bis 30. September 2024 gestellt werden auf kulturinklusiv-mv.de/. Den neuen Fonds schreibt die Fach- und Beratungsstelle für Diversität und Inklusion MV jährlich bis 2027 aus, 

An wen kann ich mich wenden?

Mit weiteren Fragen zum Antragsprozedere können Sie sich an die Kultur Land MV bzw. die Fachstelle Kulturelle Bildung wenden. Fragen werden gern per Mail (info@remove-this.kubi-mv.de) oder Telefon (0381-36765391) entgegengenommen.