Stipendien suchen Kunstschaffende
Kulturschaffende aufgepasst: Das Land vergibt wieder Stipendien für Kunstschaffende. Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden.
Welche Stipendien gibt es?
Das Land vergibt drei Arten von Stipendien:
Arbeitsstipendien in Höhe von maximal 5.000 Euro sollen die Arbeit an künstlerischen Vorhaben und/oder die künstlerische Weiterentwicklung ermöglichen.
Reisestipendien in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von maximal 3.000 Euro sind für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) gedacht. Das Stipendium soll 50 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben nicht überschreiten. Es können Studienaufenthalte oder die Teilnahme an nationalen undinternationalen Veranstaltungen, Messen und ähnlichen Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Aufenthaltsstipendien in Künstlerhäusern werden als eine Festbetragsfinanzierung gewährt. Reise-, Material- und Transportkosten sind aus dem Stipendium zu finanzieren. Die Stipendiatin oder der Stipendiat ist verpflichtet, während des Aufenthalts vor Ort präsent zu sein.
Wer kann sich bewerben?
Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur sowie an spartenübergreifende Vorhaben. Voraussetzung ist, dass sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz und Wirkungskreis in MV haben.
Was muss ich einreichen?
Zusätzlich zum postalisch einzureichenden Antragsformular sind folgende Dateien separat mit E-Mail-Eingang bis zum 28.02.2025 als Nachweise zum Antrag per E-Mail-Anhang an kuenstlerstipendium@ einzureichen: wkm.mv-regierung.de
- Eine Vita mit Aufführung der bisherigen Arbeiten, Preise und Stipendien als ein PDF-Dokument, zu bezeichnen als „1 Vita Vorname Nachname“
- Eine ausführliche Vorhabenbeschreibung als ein PDF-Dokument, zu bezeichnen als „2 Vorhabenbeschreibung Vorname Nachname“
- Eine Abbildung des Personalausweises als Nachweis der Unterschriftsberechtigung sowie des Erstwohnsitzes in Mecklenburg-Vorpommern, zu bezeichnen als „3 Personalausweis Vorname Nachname“. Falls nur ein Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern besteht, ist zusätzlich zum Personalausweis eine entsprechende aktuelle Meldebescheinigung einzureichen, zu bezeichnen als „3 Meldebescheinigung Vorname Nachname“.
- Belege des künstlerischen Schaffens als eine PDF-Datei von maximal 60 Seiten (zum Beispiel Arbeitsproben aus Manuskripten, Auszüge aus Veröffentlichungen, ein Portfolio etc.), zu bezeichnen als „4_Belege künstlerischen Schaffens Vorname Nachname“. Auch Links auf Websites können als Belege zur Ansicht bereitgestellt werden (zum Beispiel um Fotografien, Musikdateien oder Videos zu übermitteln). Die Links müssen bis zum 15.05.2025 verfügbar sein.
Wo kann man sich bewerben?
Die Anträge müssen auf dem Postweg ans
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Referat 400
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
geschickt werden. Alle übrigen Unterlagen und Nachweise können innerhalb der Bewerbungsfrist per Mail eingereicht werden. Bewerbungsfristende ist der 28. Februar 2025 (Posteingang). Wichtig zu wissen: Sich parallel für mehrere Stipendien zu bewerben, ist nicht möglich.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Das übernimmt eine Kunstkommission, die vom Kulturministerium berufen wird.
Wo gibt es weitere Informationen?
Die gesamte Ausschreibung und die Anträge kann man auf der Homepage des Ministeriums im Menüpunkt Kultur - Künstlerstipendien einsehen und herunterladen... Fragen beantwortet Marthe Ruhnau, Sachbearbeiterin für Einzelkünstlerförderung. Telefon: 0385 588 -18408. E-Mail: kuenstlerstipendium@ wkm.mv-regierung.de