27.09.2022

Frist verlängert: Gemeinde sucht Künstler

Auf einem bemalten Untergrund liegen Farbtuben, Pinsel, eine Spachtel und ein Tuch mit Farbflecken.

Sie leben in einer Gemeinde in Uecker-Randow und wünschen sich in Ihrer Region mehr Kultur? Sie sind Kunstschaffende/r und auf der Suche nach neuen Inspirationen? Das Projekt „Dorfresidenzen“ bringt beides zusammen. Die Frist für Bewerbungen hat sich verlängert. Einsendungen sind bis 19. Dezember 2022 möglich.

Auslöser für die Verlängerung sind dem Kulturlandbüro zufolge technische Probleme mit dem Online-Bewerbungsformular. Wer sich bereits beworben hat und keine Eingangsbestätigung per Mail erhielt, möchte sich per E-Mail unter aktionen@kulturlandbuero.de melden und den Status der Bewerbung erfragen. Alle mit der aktuellen Ausschreibung verbundenen Kriterien gelten weiter.

Was ist die Idee hinter einer Dorfresidenz?

Mit den Dorfresidenzen werden Künstler/innen dazu eingeladen, vier bis sechs Monate ausgewählten Orten in Uecker-Randow zu leben und mit ihrer Arbeit in einen offenen und inspirierenden Austausch mit den Einwohner/innen zu treten. Während des Arbeitsaufenthalts sollen zu ganz eigenen Themen und Anlässen der Orte künstlerische Werke entstehen. Leitidee der Dorfresidenz ist, durch den künstlerischen Blick von außen in eine Auseinandersetzung mit der Sichtweise der Einwohner/innen und dem regionalen Selbstverständnis zu treten und sich gegenseitig neue Impulse zu schenken.

Wer steckt hinter dem Projekt „Dorfresidenzen“?

Das Kulturlandbüro auf Schloss Bröllin, eine Beratungs-, Service- und Netzwerkstelle für Kultur in Uecker-Randow. Ziel ist es, Kunst vor Ort zu stärken und als Antriebskraft für Vernetzung und Regionalentwicklung wirken zu lassen.

Welche Orte können sich bewerben?

Bewerben können sich alle Gemeinden, Gemeindeverbünde, Ortsteile und Orts(teil)verbünde auf dem Gebiet des Altkreises Uecker-Randow. Bewerbungen können von allen Einwohnern und Einwohnerinnen oder Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen eingereicht werden. 

Wie können sich Orte bewerben?

Online unter www.kulturlandbuero.de. Die Bewerbungen werden der Lenkungsgruppe des Kulturlandbüros vorgelegt, die als Auswahlgremium fungiert. Wenn Ihre Gemeinde ausgewählt wurde, treffen Sie gemeinsam mit anderen Gemeindemitgliedern die finale Entscheidung, welche/r Künstler/in in Ihren Ort kommt.

Welche Künstler/innen sind angesprochen?

Für die Dorfresidenzen 2023/24 wendet sich die Ausschreibung ausschließlich an Künstlerinnen und Künstler aus der Projektregion und angrenzenden Verwaltungseinheiten. Diese umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische Seenplatte, Uckermark und in Polen die Województwo Zachodniopomorskie. Angesprochen sind Künstlerinnen und Künstler aller Gattungen (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Film usw.). Während des Arbeitsaufenthalts sollen zu den individuellen Themen und Anlässen der Orte künstlerische Werke, literarische Texte und/oder Aufführungen entstehen. 

Wie können sich Künstler/innen bewerben?

Online unter www.kulturlandbuero.de.

Wann ist Bewerbungsschluss?

Urspünglich bis 20. November 2022. Der Termin ist auf den 19. Dezember 2022 verlängert worden. Der Bewerbungsschluss gilt sowohl für die Gemeinden als auch für die Künstlerinnen und Künstler.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Eine Fachjury wählt aus allen Bewerbungen ca. zehn Projekte aus, die den in einem parallelen Juryprozess ausgewählten Dörfern bzw. Städten vorgestellt werden. Die Ortsjurys entscheiden sich für jeweils eine Projektidee für ihr Dorf/ihre Stadt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Unter www.kulturlandbuero.de.