Landesförderinstitut übernimmt Verfahren

Ausschnitt eines Förderantrags.

Durch Mittel aus dem MV-Schutzfonds Kultur wird sichergestellt, dass die Inanspruchnahme von Corona-Bundesprogrammen nicht daran scheitert, dass Antragsteller aus MV die Eigenanteile nicht aufbringen können. Die Refinanzierung von Eigenanteilen: Für diese Verfahren ist jetzt das Landesförderinstitut zuständig.

Das betrifft auch alle Verfahren, die bisher in der Abteilung Kultur des Kulturministeriums bearbeitet wurden. Dem Landesförderinstitut wurden alle dort vorliegenden Unterlagen weitergeleitet. Sobald die Vorgänge im Landesförderinstitut digital erfasst sind, erhalten die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, eine Benachrichtigung des Landesförderinstituts über die Übernahme des Verfahrens und ggf. Änderung der Behörde, gegenüber der der Verwendungsnachweis vorzulegen ist.

Alle Zuwendungsempfänger und Antragsteller können sich ab sofort direkt an das Landesförderinstitut wenden. Informationen und Formulare gibt es hier: www.lfi-mv.de/foerderungen/refinanzierung-von-eigenanteilen-mv-schutzfonds-kultur/.

Ansprechpartnerinnen im Landesförderinstitut sind:

  • Tordis Maack, tordis.maack@lfi-mv.de, Telefon 0385 6363-1404
  • Franka Kraus, franka.krauss@lfi-mv.de, Telefon 0385 6363-1451

Die Postadresse lautet: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, z. Hd. Frau Tordis Maack, Werkstraße 213, 19061 Schwerin