Lockerungen für Kulturbetriebe

Zwei orangefarbene Kino- oder Theatersessel.

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Corona-Regeln für die Kulturbranche gelockert. Auch bei Stufe „Rot” dürfen Kinos, Theater und Museen wieder öffnen - unter strengen Schutzvorkehrungen.

Das Kabinett habe sich darauf verständigt, den Kulturbetrieb ab sofort in der Ampelstufe Rot genauso zu behandeln wie andere vergleichbare Bereiche, sagte Kulturministerin Bettina Martin nach der Sitzung am Dienstag. Es werde keine Schließungen von Kultureinrichtungen mehr geben. Die Änderungen sollen gelten, sobald eine geänderte Corona-Landesverordnung beschlossen ist.

Auch in der höchsten Stufe der Landes-Corona-Ampel dürfen die Betriebe demnach in Zukunft geöffnet bleiben, jedoch haben nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichen Corona-Test (2G-Plus) Zugang. Zudem besteht auch am Platz eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und die Kapazität bleibt eingeschränkt. Den Angaben zufolge dürfen nur 30 Prozent der maximal möglichen Besucher zugelassen werden und zusätzlich gilt hierfür eine Obergrenze von 200 Personen.

„Mit den Anpassungen haben wir zwei Ziele verfolgt”, so Martin, „wir ermöglichen mehr Planungssicherheit im Kulturbereich. Und wir ermöglichen mehr Kultur. Das Erleben von Kunst und Kunst – selbstverständlich mit den notwendigen Schutzmaßnahmen - ist gerade auch in diesen schwierigen Zeiten wichtig für die Menschen.“ (Die Pressemitteilung aus dem Kulturministerium lesen Sie - hier)

Auch für Chöre und Musikensembles gibt es Änderungen. Sie können in Ampelstufe Rot unter Anwendung der 2G-Plus-Regel und den bekannten Hygieneregeln nicht nur Proben durchführe, sondern auch Konzerte veranstalten. Musik- und Jugendkunstschulen können auch weiter in der Ampelstufe Rot ihre Kurse anbieten, ebenso soziokulturelle Zentren.