Küstenfischerei ist immaterielles Kulturerbe
Die traditionelle kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern zählt jetzt zum immateriellen Kulturerbe in Deutschland.
„Immaterielles Kulturerbe sind Bräuche, Traditionen und Lebensweisen. Sie sind ein wichtiger Teil des Welterbes und prägen unsere kulturelle Identität in besonderer Weise“, so Kulturministerin Bettina Martin. „Die Küstenfischerei an der Ostseeküste hat das Leben in Mecklenburg-Vorpommern über Jahrhunderte geprägt und ist heute noch ein wichtiger Teil unserer gemeinsamen Identität. Ich freue mich, dass sie es nun auf die bundesweite Kulturerbeliste geschafft hat.“
Bewerbung erfolgte 2023
Die Bewerbung um die Aufnahme in das Bundesverzeichnis war bereits 2023 erfolgt, im ersten Auswahlverfahren zunächst zurückgestellt und 2025 überarbeitet worden. Das Fachkomitee immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen Unesco-Kommission kam nun, nach der Prüfung der überarbeiteten Bewerbung, zur Empfehlung, die Eintragung vorzunehmen. Die Kulturministerinnen und -minister folgten dem Votum am Freitag. Die Bestätigung der Auswahlempfehlung durch die Länder erfolgt im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Weniger als 500 Küstenfischer
Landwirtschafts- und Agrarminister Till Backhaus verwies am Freitag auf die aktuellen wirtschaftlichen Probleme der Branche. Von einst mehr als 1.400 Küstenfischern kurz nach 1990 sind heute weniger als 500 in 144 haupterwerblichen und 132 nebenerwerblichen Betrieben geblieben. Die Küstenfischerei sei aber „weit mehr als ein Wirtschaftszweig – sie ist Teil unseres kulturellen Erbes und prägt seit Generationen die Identität unserer Küstenregionen.“
Neu hinzu kamen zum immateriellen Kulturerbe in Deutschland auch das Kicken auf dem Bolzplatz und das handwerkliche Anfertigen von Herrenbekleidung sowie die Martinsumzüge mit Laternen im Rheinland und die Schaustellerkultur auf Volksfesten.
Von Reet- und Rohrdachdecken bis Niederdeutsches Theaterspiel
Seit 2003 gibt es ein Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der Unesco, der für Kultur zuständigen Organisation der Vereinten Nationen. Deutschland ist seit 2013 Vertragspartei. Das bundesweite Verzeichnis soll „kreative, inklusive und innovative“ Kulturformen würdigen. Es ist kein Verzeichnis der Unesco, sondern Deutschlands. Einträge aus den nationalen Verzeichnissen können aber für eine von drei internationalen Unesco-Listen vorgeschlagen werden.
Das deutsche Verzeichnis umfasst mit den Neuzugängen mittlerweile 173 kulturelle Ausdrucksformen, die in Deutschland weitergegeben werden. Dazu gehören u.a. das Reet- oder Rohrdachdecken und das Niederdeutsche Theaterspiel (seit 2014 im bundesweiten Verzeichnis), die Bewahrung und Nutzung der Zeesboote in der Boddenlandschaft (seit 2018) sowie die Fischerteppiche (seit 2023).
