15.06.2021

Hier geht’s zum Sonderfonds!

Auf orangefarbenem Untergrund steht in grünen Buchstaben "Wir machen auf".

www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de. So heißt die Internetseite, unter der sich Künstler/innen und Kulturschaffende für den neuen Kultur-Sonderfonds des Bundes anmelden können. Die Plattform ist jetzt freigeschaltet. 

Was ist der „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“?

Über diesen Sonderfonds stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Angebote zu unterstützen. Die Hilfen sollen ab Juli, August sowie September zur Verfügung stehen.

Welche Veranstaltungen werden gefördert?

Förderfähig sind Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts und Ausstellungen. Wichtig: Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden. 

Wer kann Fördergelder beantragen?

Veranstalter/innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter/in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter/innen in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Wie wird gefördert?

Der Fonds wird von zwei Säulen getragen: einer Wirtschaftlichkeithilfe und einer Ausfallabsicherung.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe greift für kleinere Veranstaltungen, die pandemiebedingt nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Grundzüge dieser Hilfe: Verringert sich die Anzahl der Teilnehmenden pandemiebedingt um mindestens 20 Prozent, verdoppelt die Wirtschaftlichkeitshilfe die Einnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets. Reduzieren besonders strenge Infektionsschutzauflagen die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75 Prozent, verdreifacht die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus den ersten 1.000 verkauften Tickets. 

Die Ausfallabsicherung ist für größere Kulturveranstaltungen gedacht, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant sind. Dies betrifft z. B. Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder einer Verschiebung übernimmt die Ausfallabsicherung maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Welche Kosten förderfähig sind, finden Sie hier... 

Wichtig: Die Veranstaltungen müssen vorab über die Plattform registriert werden. Die Anträge auf Unterstützung werden ebenfalls über die Webseite www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de gestellt. 

Wo gibt es Infos zu den genauen Förderbedingungen?