Her mit neuen Ideen

Unzählige Glühbirnen liegen auf- und nebeneinander. Eine in der Mitte leuchtet.

Der zweite Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft in MV ist gestartet. Gesucht werden „zukunftsweisende Ideen für branchenübergreifende Projekte“, sagt Wirtschaftsminister Harry Glawe. Es winken insgesamt bis zu 100.000 Euro Preisgeld. Angesprochen fühlen dürften sich rund 5.500 Selbstständige und Unternehmen der Branche. So viele gibt es nach Angaben des Kölner Büros für Kulturwirtschaftsforschung im Nordosten. Die Bewerbungsfrist läuft am 9. Oktober aus.

Wer kann sich bewerben?

An diesem Wettbewerb können sich alle beteiligen, die sich der Kultur- und Kreativwirtschaft zugehörig fühlen oder mit Kreativen zusammen arbeiten. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Erfahrungen und Bezug zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Projekte müssen in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.

Welche Projekte werden gesucht?

Gesucht werden zukunftsweisende Ideen, vor allem für branchenübergreifende Projekte, Produkte und Prozesse, die das Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotenzial weiter entwickeln und vermarkten. Das können beispielsweise lösungs- und produktorientierte Prozesse der Zusammenarbeit mit Unternehmen anderer Branchen (Tourismus, Gesundheitswirtschaft, Handwerk oder Industrie) sein. Oder Projekte und attraktive Fachveranstaltungen zur weiteren Professionalisierung und Weiterqualifizierung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Kooperation mit Wirtschaftsfördergesellschaften, Unternehmensverbänden und Kammern. Möglich sind ebenfalls multimediale PR- und Marketingmaßnahmen unterschiedlichster Formate für die Darstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wie nehme ich am Wettbewerb teil?

Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: Angaben zum Unternehmen, Kurzexposé/Konzept/Projektbeschreibung mit Zielstellungen und gegebenenfalls Projektpartner, ein grober Kosten- und Zeitplan (Personal- und Sachkosten) sowie Referenzen/Empfehlungen für die Umsetzung vergleichbarer Projekte. Bewerbungsschluss ist am 9. Oktober 2017.

Alle Informationen zum Wettbewerb.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Eine Jury – bestehend aus Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Wirtschaftsfördergesellschaften sowie der Kultur- und Kreativbranche – wird unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit über die ein- gereichten Projektideen in einem Auswahlverfahren entscheiden. Das Verfahren ist nicht öffentlich.

Was erwartet die Gewinner?

Ausgewählte Projekte sollen aus Landesmitteln im Rahmen von Dienstleistungsverträgen und im Rahmen der zur Verfü- gung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden. Für den Wettbewerb stehen bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Ein Projekt sollte eine Laufzeit von maximal 12 Monaten haben. Die Höhe der Projektförderung beträgt höchstens 50.000 Euro (brutto) pro Vorhaben.