Kulturförderung: Weniger Bürokratie, mehr Kunst

Ein Antrag mit Formularfeldern für Name und Geburtstag. Darauf liegt ein Kugelschreiber.

Die Kulturförderung in MV wird einfacher. Die neuen Regeln treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Die größten Vereinfachungen gibt es bei Kulturprojekten mit einer Landesförderung bis zu 30.000 Euro. Sie soll als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Soweit der Finanzierungsplan schlüssig und rechnerisch richtig ist, müssen für diese Projekte keine begründenden Unterlagen zu den Einnahmen und Ausgaben mehr eingereicht werden. Das bedeutet auch: Der Finanzierungsplan muss erst ab einer Summe von mehr als 30.000 Euro durch Kommune oder Landkreis bestätigt werden, sofern diese an der Finanzierung beteiligt sind. Unabhängig vom Antragsvolumen müssen Antragssteller zudem keine Stellungnahme der Kulturverwaltung mehr vorlegen. Weitere Erleichterungen gibt es zum Beispiel bei einem vorzeitigen Beginn der Maßnahme, bei Mitteilungspflichten und der Inventarisierungspflicht. Für öffentliche Bibliotheken gelten Sonderregeln zur Medienbeschaffung. „Immer wieder haben Kulturschaffende, insbesondere viele Ehrenamtliche, beklagt, dass die Regeln zur Kulturförderung zu kompliziert sind“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „Auf die Vereinfachung haben wir lange hingearbeitet. Die neuen Regeln sind in der Kulturszene gut aufgenommen worden. Im Jahr 2018 müssen sie den Praxistest bestehen.“

Wo gibt es Hilfe und Beratung?

Die Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des Kultusministeriums einsehbar. Dort stehen auch Hinweise für Zuwendungsempfänger zum Herunterladen bereit. Hinweise zum Antragsverfahren und Antworten auf Fragen zur Fördermittelakquise erhalten Kulturschaffende außerdem beim Servicecenter Kultur in Rostock.