Künstler können Online-Service nutzen

Screenshot von der Suchmaske des Serviceportals

www.mv-serviceportal.de ist gestartet. Das Online-Angebot bietet von jedem Ort aus zentralen Zugang zu Behörden, bei denen Anträge gestellt werden können. Auch Künstlerinnen und Künstler können profitieren.

Insgesamt bietet das Portal Zugang zu 380 Verwaltungsleistungen. In der Mehrzahl sind dies Online-Formulare, die ausgefüllt und dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden können. Zu den ersten Leistungen zählen Gewerbe- und Versammlungsanmeldungen oder das Ausstellen von Geburts-urkunden. Auch das Kulturministerium nutzt diese neue Plattform für ein erstes Verfahren: Künstlerinnen, Künstler sowie Orchester, Musikensembles, Chöre, Theater und Museen können auf dem digitalen Weg die Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 a UStG beantragen, die sie dem Finanzamt vorlegen müssen, wenn sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen, weil ihre Einrichtung gleichartige Aufgaben wie entsprechende öffentliche Einrichtungen wahrnimmt. Die Bescheinigung kann auch von Solisten, freischaffenden Schauspielern, Sängern, Orchestermusikern, Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen zur Umsatzsteuerbefreiung genutzt werden. Neben kulturellen Einrichtungen und Künstlern mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern können auch internationale kulturelle Einrichtungen und Künstler die Umsatzsteuerbefreiung für ihre Tourneen und Auftritte im Land in Anspruch nehmen. Hier geht's zu den Hinweisen.Hier geht's zum Formular.Alle Leistungen: www.mv-serviceportal.de