Sonderförderung für Kulturprojekte
Das Kulturministerium förder in diesem Jahr Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten mit einer Gesamtsumme von 450.000 Euro. Kulturträger/innen können sich ab sofort für folgende Ausschreibungen bewerben.
Förderlinie | Antragsberechtigte | Budget in Euro | Erläuterung |
Kofinanzierung | natürliche und juristische Personen gemäß Kulturförderrichtlinie | 150.000 | Mit diesem Programm werden Träger dabei unterstützt, Drittmittel außerhalb1 der Corona-Sonderprogramme (bspw. „Kultur in ländlichen Räumen“) einzuwerben. Die für eine Antragstellung bspw. beim Bund notwendigen Kofinanzierungsanteile können aus diesem Fonds eingeworben werden. |
Ausstattung Jugendkunstschulen | Träger staatlich anerkannter Jugendkunstschulen | 100.000 | Jugendkunstschulen als Träger der kulturellen Grundversorgung können Mittel für Ausstattung (z. B. Töpferofen, digitale Geräte), Verbrauchsmaterialien (z. B. Künstlerbedarf) oder die bedarfsgerechte Herrichtung der Unterrichtsräume (z. B. Tanzboden, jedoch keine Baumaßnahmen) erhalten. |
FreiRäume für Kunst und Kultur | Kommunale Träger | 50.000 | In Umsetzung von Nr. 10 der kulturpolitischen Leitlinien sollen Kommunen dabei unterstützt werden, bisher ungenutzten Raum für eine kulturelle Nutzung bereit stellen zu können. Unterstützt werden soll beim Erfüllen von Auflagen (z. B. Erstellen des Brandschutzkonzepts), bei Planungsleistungen und bei der Erschließung der Räumlichkeiten, um den „FreiRaum“ dem kulturellen Zweck zuführen zu können. |
Ausstattung Museen, Kunstvereine u. ä. Einrichtungen | Träger von Museen, Kunstvereine u. ä. Einrichtungen. Die Antragsberechtigung bzgl. Technischer Sicherungseinheiten für Elektronische Kassensysteme ist auf freie Träger beschränkt. | 150.000 | Gefördert werden Ausstattungsvorhaben, z.B. zur Herrichtung im Sinne sogenannter Dritter Orte, die Anschaffung von Vitrinen/Regalen oder auch Technischen Sicherungs-Einheiten für Elektronische Kassensysteme. |
Das Antragsformular und Informationen zum Kulturfördersonderprogramm gibt es hier.
Abweichend von der für Zuwendungen bis zu 50.000 Euro in der Richtlinie vorgesehenen Festbetragsfinanzierung erfolgt die Förderung grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen ist eine höhere Förderung bis zur Vollfinanzierung möglich. Diese muss begründet werden.
Servicecenter Kultur
Das Servicecenter Kultur unterstützt bei der Beantragung von Fördermitteln und gibt Auskünfte über Förderprogramme. Weiterlesen