22.04.2020

Kultur im ländlichen Raum, aufgepasst!

In einer Glaskugel befinden sich mehrere 500-Euro-Scheine.

Hier kommen vier neue Förderprogramme. Mitmachen können soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Bibliotheken, Heimatmuseen und Freiwilligendienste.

1. Ausschreibung: „Land Intakt“ - Soforthilfeprogramm für Kulturzentren

  • Das Projekt wird von der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. durchgeführt und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert.
  • Es richtet sich an Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Bürgerzentren in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern.
  • Beantragt werden können Mittel für Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen. Förderfähig sind Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung, Anschaffungen für den Veranstaltungsbetrieb sowie Maßnahmen für die Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Ausschlaggebend ist, dass der Ort, an dem das Projekt wirken soll, einen ländlichen Charakter aufweist.
  • Pro Kulturzentrum werden maximal 25.000 Euro gefördert. 25 Prozent des Gesamtfinanzierungsbetrages müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln eingebracht werden.
  • Anträge können ab sofort gestellt werden.
  • Ansprechpartner, weitere Informationen und Anträge unter https://www.landintakt.de.

2. Ausschreibung „Vor Ort für Alle. Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken im ländlichen Raum“

  • Das Projekt wird vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. durchgeführt und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert.
  • Gefördert werden zeitgemäße Bibliothekskonzepte in Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern.
  • Bewerben können sich hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Bibliotheken mit einer wöchentlichen Mindestöffnungszeit von 6 Stunden sowie Fahrbibliotheken.
  • Gefördert werden Maßnahmen, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Dazu zählen zum Beispiel die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen.
  • Es können einmalig bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung: Mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten werden von der Bibliothek als Eigen- oder Drittmittel aufgebracht.
  • Anträge können ab 15. Mai 2020 gestellt werden.
  • Ansprechpartner, weitere Informationen und Anträge unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/projekte/vor-ort-fuer-alle.html.

3. Ausschreibung „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen“

  • Das Programm wird vom Deutschen Verband für Archäologie e.V. in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e.V. durchgeführt und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert.
  • Es richtet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern.
  • Gefördert werden können Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen, zum Beispiel neue Vitrinen, Beschriftungssysteme, Führungsmaterialien oder die Schaffung von Barrierefreiheit.
  • Die Anträge können ab sofort gestellt werden.
  • Ansprechpartner, weitere Informationen und Anträge unter www.dvarch.de/themen/soforthilfeprogramm/

4. Ausschreibung „land.schafft – Förderung für kulturelle Freiwilligenprojekte im ländlichen Raum“

  • Das Programm wird von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. durchgeführt und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit 200.000 Euro gefördert.
  • Gefördert werden Projekte von Freiwilligen im Rahmen ihres Freiwilligendienstes in der Einsatzstelle. Das können zum Beispiel Online-Veranstaltungen, digitale Angebote wie Apps oder Podcasts, Online-Workshops, -kurse oder -qualifizierungen oder Publicity für Einsatzstellen und Regionen sein. Möglich sind auch Kooperationen verschiedener Einrichtungen oder Akteure.
  • Beantragt werden kann die Förderung von allen, die sich in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung engagieren. Dazu gehören das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, Schule, Politik, der Deutsch-Französische Freiwilligendienst Kultur (Einsatzstellen in Deutschland) und der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung.
  • Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro.
  • Anträge können ab sofort gestellt werden.
  • Ansprechpartner, weitere Informationen und Anträge unter https://www.bkj.de/engagement/freiwilligendienste-kultur-und-bildung/projektfoerderung-landschafft/