Land reformiert Kulturförderung

Ein Porträt von Bettina Martin.
Kulturministerin Bettina Martin

Mehr Planungssicherheit, weniger bürokratischer Aufwand. Mecklenburg-Vorpommern stellt seine Kulturförderung neu auf. Die Richtlinie soll voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, so Kulturministerin Bettina Martin.

Die bislang auf zwei Jahre begrenzte höchstmögliche Förderdauer solle auf vier Jahre ausgeweitet werden, sagte Martin am Dienstag bei der Vorstellung des ersten Kulturmonitorings und der Eckpunkte der künftigen Kulturförderung. In der neugefassten Richtlinie entlasten weniger Bürokratie bei Finanzierungsregeln, Nachweisführung und Inventarisierungspflichten die Geförderten. Fördergegenstände und Zielrichtung werden erweitert, beispielsweise kommen Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Mentoring hinzu, andere Themen wie etwa Teilhabe werden vertieft. Ziel ist es ebenso, die Zusammenarbeit mit den kulturellen Landesverbänden auszubauen und ihnen damit mehr Handlungsspielraum für eigene, zielgerichtete Förderungen einzuräumen. Mit der Einführung von Mindesthonoraren werde zudem ein Beitrag zu einer gerechteren Entlohnung von Künstlerinnen und Künstlern geleistet, so Martin.

Mit der neuen Kulturförderung würden die in einem breiten Dialog entwickelten Leitlinien für die Kultur umgesetzt. „Dafür haben wir auch eine Bestandsaufnahme in Auftrag geben, deren Ergebnisse nun vorliegen und die in ihrer Systematik bundesweit einmalig ist“, sagte Martin bei der Präsentation der 160 Seiten umfassenden Datensammlung (die gesamte Pressemitteilung - hier).

Das erste Kulturmonitoring ist eine Studie des Servicecenters Kultur der KARO gAG aus Rostock. Sie ist ein Ergebnis aus dem Beteiligungsprozess zu den Kulturpolitischen Leitlinien des Landes. Hendrik Menzl ist einer der Autoren: „Unsere umfassende Analyse ist eine Handreichung für Politik, Verwaltung, Kulturakteure und die Zivilgesellschaft. Die Ergebnisse unterstützen Kulturpolitik, Kulturverwaltung, Kulturszene und Kulturmanagement in ihrer Arbeit und liefern Entscheidungsgrundlagen.“

Laut Studie flossen im untersuchten Jahr 2019, also vor Ausbruch der Corona-Pandemie, in MV insgesamt 211,6 Millionen Euro an öffentlichen Geldern in die Kultur. Davon stammten 89,6 Millionen aus verschiedenen Ministerien des Landes, Städte und Gemeinden steuerten 91,2 Millionen, die Landkreise weitere 18,8 Millionen, der Bund 9,5 Millionen und die EU 2,2 Millionen Euro bei. Gerade beim Nutzen europäischer Fördertöpfe gebe es aber noch Potenzial, so Martin. Daher werde es dazu am 17. November in Rostock eine Fachtagung mit Kulturträgern geben.

Wie die Untersuchung bestätigte, findet Kultur vor allem in den größeren Städten statt. Die staatlichen Zuwendungen dort erreichten pro Kopf und Jahr rund 100 Euro. Auf dem Lande lag der Wert bei 20 Euro. Martin verwies allerdings darauf, dass Träger kultureller Einrichtungen ihren Sitz meist in Städten hätten, aber auch ins Umland ausstrahlten. Als Beispiel nannte sie die vom Land massiv geförderten Musikschulen. Zudem würden Theater, Museen und Kinos auch von Menschen besucht, die auf dem Lande wohnen.

Laut Studie erhielten Theater und Orchester mit knapp 27 Millionen die höchsten Zuwendungen des Landes. Fünf Millionen Euro gingen an öffentliche Träger, vier Millionen an nicht öffentliche Träger der Kulturförderung. Landesgeld floss zudem in die Denkmalpflege, an Kulturstiftungen, Museen und Musikfestivals.

Die Ergebnisse des Kulturmonitorings sind auf der Webseite des Servicecenters Kultur veröffentlicht - hier