2,5 Milliarden Euro für die Kultur

Ein leerer Theatersaal.

Der Bund will die Kulturbranche mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro unterstützen. Das Bundeskabinett hat einen Kulturfonds beschlossen, der die Risiken bei der Planung von Veranstaltungen finanziell absichern soll.

Ziel des Fonds sei es, das finanzielle Risiko einer Absage oder Verschiebung abzusichern. „Wir wollen Mut verbreiten in der Kultur”, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Mittwoch. „Damit stellen wir sicher, dass bald wieder Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen und Kino-Vorstellungen stattfinden können.” Laut Scholz handelt es sich beim neuen Fonds um das größte Kulturförderprogramm seit Gründung der Bundesrepublik.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen.“ Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds sei eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, so Martin, „da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen.”

Der Fonds sieht zum einen Wirtschaftlichkeitshilfen für Veranstaltungen vor, bei denen die Zuschauerzahl coronabedingt noch reduziert werden muss. Wegen dieser Einschränkung wären viele Kultur-Events eigentlich unwirtschaftlich - etwa Konzerte, Theateraufführungen und Kinovorstellungen. Der Bund will deshalb ab Anfang Juli einen Aufschlag auf verkaufte Tickets zahlen, um damit geringere Einnahmen durch beschränkte Besucherzahlen auszugleichen. Dafür seien 1,9 Milliarden Euro in diesem Jahr vorgesehen, hieß es. Das Geld fließe aber erst nach Ablauf der Veranstaltungen, da die Zahl der verkauften Tickets maßgeblich sei.

Die Hilfen sollen ab dem 1. Juli für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern und ab dem 1. August für Veranstaltungen mit maximal 2000 Teilnehmern ausgezahlt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro pro Veranstaltung.

Die zweite Säule des Sonderfonds besteht aus einer Ausfallabsicherung für Großveranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern. Damit soll für die Veranstalter das finanzielle Risiko einer pandemiebedingten Absage bereits geplanter Events verringert werden. Hier geht es etwa um große Kulturfestivals und um Konzerttourneen, denen jeweils eine lange Planungsphase vorangeht. Für die Ausfallversicherung stünden 600 Millionen Euro bereit, hieß es. Die Entschädigungssumme sei hierbei pro Veranstaltung auf acht Millionen Euro gedeckelt.

In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in MV losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Die Pressemitteilung des Kulturministeriums - hier